Anwaltstätigkeit
Wobei ich Ihnen konkret helfe
Die Kanzlei ist eine Allgemeinkanzlei und betreut prinzipiell ohne Ausschluss bestimmter Rechtsgebiete.
Hier finden Sie meine Schwerpunkte. Wenn Ihr Anliegen nicht exakt passt: melden – oft ist die Einordnung schneller als die Suche.
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern und ist durch laufende gesetzliche Änderungen sowie eine umfangreiche Judikatur geprägt. Arbeitsrechtliche Fragestellungen sind häufig mit wirtschaftlichen und persönlichen Auswirkungen verbunden. Eine fundierte rechtliche Beratung kann dazu beitragen, Konflikte frühzeitig zu klären und rechtliche Nachteile zu vermeiden.
Ich berate und vertrete Sie im gesamten Bereich des österreichischen Arbeitsrechts – außergerichtlich ebenso wie vor Gericht – und unterstütze Sie bei der Wahrung und Durchsetzung Ihrer arbeitsrechtlichen Interessen.
Beratung und rechtliche Gestaltung
Im Rahmen der vorsorgenden Beratung unterstütze ich Sie insbesondere bei:
- Gestaltung, Prüfung und Anpassung von Arbeitsverträgen,
- Beratung zu Rechten und Pflichten aus bestehenden Arbeitsverhältnissen,
- rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Arbeitszeit, Entgelt und Urlaub,
- Beratung zu Kündigung, Entlassung und einvernehmlicher Auflösung,
- Erstellung und Prüfung arbeitsrechtlicher Vereinbarungen.
Eine klare vertragliche Grundlage schafft Rechtssicherheit und kann spätere Streitigkeiten vermeiden.
Vertretung im Anlassfall
Im Anlassfall vertrete ich Sie insbesondere bei:
- Anfechtung von Kündigungen und Entlassungen,
- Durchsetzung oder Abwehr von Entgelt- und sonstigen Ansprüchen,
- Streitigkeiten im Zusammenhang mit Beendigung von Arbeitsverhältnissen,
- Verfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht,
- außergerichtlicher Streitbeilegung.
Ziel ist eine sachliche, strukturierte und wirtschaftlich sinnvolle Lösung unter Berücksichtigung der jeweiligen Interessenlage.
Wenn Sie insbesondere Fragen zu nachfolgenden Themen des Arbeitsrechts haben, sind Sie bei mir genau richtig:
- Begründung und Beendigung von Dienstverhältnissen,
- Überprüfung von Ansprüchen bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen,
- Anfechten und Bekämpfen einer Kündigung oder Entlassung,
- Arbeitsrecht für Arbeitgeber und für Arbeitnehmer,
- Beratung zum gesamten Individual- und Kollektivarbeitsrecht,
- Vertretung vor Gericht, der Gleichbehandlungskommission und den Schlichtungsstellen,
- Arbeitszeitmodelle,
- Datenschutz,
- Versetzungen
- Mutterschutz, Elternteilzeit und Elternkarenz, Familie und Beruf im Arbeitsrecht,
- Betriebsratswahlen, Betriebsvereinbarungen und Rechtsstellung des Betriebsrats,
- Sozialpläne,
- Altersteilzeit, Bildungskarenz,
- Ausbildungskosten, Arbeitsunfälle,
- Behindertenschutz – Begünstigte behinderte Menschen,
- Dienstzeugnisse,
- Einvernehmliche Auflösungen,
- Entgeltsysteme mit variablen Bestandteilen (Provisionen, etc),
- Geringfügige Beschäftigung, Teilzeit, All-In, Geschäftsführerdienstverträge,
- Konkurrenzverbote – Konkurrenzklausel,
- Mobbing, Sexuelle Belästigung, Diskriminierung und Gleichbehandlung
Beamtendienstrecht und Vertragsbediensteten Dienstrecht
Das Beamtendienstrecht und das Vertragsbedienstetendienstrecht regeln die dienstrechtlichen Rechte und Pflichten von Bediensteten im öffentlichen Dienst. Diese Rechtsbereiche sind durch zahlreiche Sondervorschriften, formale Anforderungen und oft kurze Fristen geprägt. Eine fundierte rechtliche Beratung ist daher besonders wichtig, um dienstrechtliche Nachteile zu vermeiden und bestehende Ansprüche wirksam durchzusetzen.
Ich berate und vertrete Sie im Bereich des österreichischen Beamtendienstrechts sowie des Vertragsbedienstetendienstrechts und unterstütze Sie in allen Phasen des dienstrechtlichen Verfahrens – außergerichtlich ebenso wie vor den zuständigen Gerichten und Behörden.
Beratung und rechtliche Begleitung
Im Rahmen meiner Tätigkeit unterstütze ich Sie insbesondere bei:
- Beratung zu Rechten und Pflichten aus dem Dienstverhältnis,
- dienstrechtlichen Fragestellungen im laufenden Dienstverhältnis,
- Versetzungen, Dienstzuteilungen und organisatorischen Maßnahmen,
- Beurteilungen, Disziplinarmaßnahmen und dienstrechtlichen Konsequenzen,
- Fragen der Besoldung, Vorrückung und sonstiger dienstrechtlicher Ansprüche,
- Beendigung des Dienstverhältnisses.
Ziel ist eine klare rechtliche Einordnung und eine sachgerechte Vertretung Ihrer Interessen.
Vertretung im Anlassfall
Im Anlassfall vertrete ich Sie unter anderem bei:
- Rechtsmitteln gegen dienstrechtliche Bescheide,
- Verfahren vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten,
- Disziplinarverfahren,
- Streitigkeiten im Zusammenhang mit Vertragsbediensteten Verhältnissen,
- Durchsetzung und Abwehr dienstrechtlicher Ansprüche.
Eine strukturierte und rechtlich fundierte Vorgehensweise ist dabei entscheidend.
Mietrecht
Das Mietrecht regelt die Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern und ist durch zahlreiche gesetzliche Sonderbestimmungen geprägt. Unterschiedliche Anwendungsbereiche, kurze Fristen und formale Anforderungen machen mietrechtliche Fragen oft komplex. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann wesentlich dazu beitragen, rechtliche Risiken zu vermeiden und bestehende Konflikte sachlich zu lösen.
Ich berate und vertrete Sie im gesamten Bereich des österreichischen Mietrechts – außergerichtlich ebenso wie vor Gericht – und unterstütze Sie dabei, Ihre rechtlichen Interessen klar und zielgerichtet wahrzunehmen.
Beratung und rechtliche Gestaltung
Im Rahmen der vorsorgenden Beratung unterstütze ich Sie insbesondere bei:
- Erstellung, Prüfung und Anpassung von Miet- und Bestandverträgen,
- Beratung zu Anwendungsbereich und Reichweite des Mietrechts,
- rechtlicher Gestaltung von Mietzins-, Betriebskosten- und Wertsicherungsregelungen,
- Beratung zu Rechten und Pflichten aus bestehenden Mietverhältnissen,
- Klärung mietrechtlicher Fragestellungen im Vorfeld.
Eine sorgfältige vertragliche Gestaltung schafft Klarheit und kann spätere Streitigkeiten vermeiden.
Vertretung im Anlassfall
Im Anlassfall vertrete ich Sie insbesondere bei:
- Durchsetzung und Abwehr mietrechtlicher Ansprüche vor der Schlichtungsstelle oder vor Gericht,
- Streitigkeiten über Mietzins, Betriebskosten und Kaution,
- Kündigung und Auflösung von Mietverhältnissen,
- Räumungsverfahren,
- gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren im Mietrecht.
Ziel ist eine sachliche, strukturierte und wirtschaftlich sinnvolle Lösung unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen.
Wohnungseigentumsrecht
Das Wohnungseigentumsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Wohnungseigentümern, der Eigentümergemeinschaft und der Hausverwaltung. Unterschiedliche Interessen, formale Anforderungen und komplexe gesetzliche Bestimmungen führen in der Praxis häufig zu rechtlichen Unsicherheiten. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann dazu beitragen, Konflikte zu vermeiden und klare rechtliche Verhältnisse zu schaffen.
Ich berate und vertrete Sie im gesamten Bereich des österreichischen Wohnungseigentumsrechts und unterstütze Sie sowohl bei der rechtlichen Gestaltung als auch bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen – außergerichtlich ebenso wie vor Gericht.
Beratung und rechtliche Begleitung
Im Bereich des Wohnungseigentumsrechts unterstütze ich Sie insbesondere bei:
- Beratung zu Rechten und Pflichten von Wohnungseigentümern,
- rechtlicher Prüfung und Auslegung von Wohnungseigentumsverträgen,
- Beratung im Zusammenhang mit Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft,
- Unterstützung bei Fragen zur ordnungsgemäßen Verwaltung,
- rechtlicher Begleitung bei baulichen Veränderungen und Nutzungsänderungen,
- Klärung von Streitigkeiten innerhalb der Eigentümergemeinschaft.
Eine klare rechtliche Einordnung trägt wesentlich dazu bei, spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Vertretung im Anlassfall
Im Anlassfall vertrete ich Sie unter anderem bei:
- Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft,
- Streitigkeiten mit der Hausverwaltung,
- Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen zwischen Wohnungseigentümern,
- gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
Ziel ist eine sachliche, strukturierte und wirtschaftlich sinnvolle Lösung unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten.
Reiserecht
Das Reiserecht regelt die Rechte und Pflichten von Reisenden, Reiseveranstaltern und Beförderungsunternehmen. Verspätungen, Annullierungen, mangelhafte Unterkünfte oder Probleme bei Pauschalreisen führen häufig zu rechtlichen Unsicherheiten. Eine fundierte anwaltliche Beratung kann wesentlich dazu beitragen, berechtigte Ansprüche durchzusetzen oder unklare Sachverhalte rasch zu klären.
Ich berate und vertrete Sie im Bereich des österreichischen und europäischen Reiserechts und unterstütze Sie bei der Wahrung Ihrer Rechte – außergerichtlich ebenso wie vor Gericht.
Beratung und Vertretung im Reiserecht
Meine Leistungen im Reiserecht umfassen insbesondere:
- Beratung zu Pauschalreisen und Reiseverträgen,
- Prüfung von Ansprüchen bei Reisemängeln,
- Durchsetzung von Preisminderungs-, Schadenersatz- und Rücktrittsansprüchen,
- Vertretung bei Flugverspätungen, Flugannullierungen und Nichtbeförderung,
- Beratung und Vertretung nach der Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004,
- Unterstützung bei Streitigkeiten mit Reiseveranstaltern, Fluglinien und Reisevermittlern.
Ziel ist eine sachliche, strukturierte und effiziente Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Vertragsrecht
Verträge bilden die rechtliche Grundlage vieler privater und unternehmerischer Beziehungen. Unklare oder unvollständige Regelungen können im Streitfall erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Nachteile mit sich bringen. Eine sorgfältige vertragliche Gestaltung sowie eine fundierte rechtliche Prüfung schaffen Klarheit, Rechtssicherheit und Planungssicherheit.
Ich berate und vertrete Sie im gesamten Bereich des österreichischen Vertragsrechts und unterstütze Sie sowohl bei der vorsorgenden Gestaltung als auch bei der Durchsetzung oder Abwehr vertraglicher Ansprüche.
Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung
Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der Erstellung, Prüfung und Überarbeitung zivilrechtlicher Verträge und Vereinbarungen. Dabei unterstütze ich Sie insbesondere bei:
- Kaufverträgen sam Treuhandabwicklung von Immobilientransaktionen (bewegliche Sachen und Liegenschaften),
- Dienstverträgen,
- Leih-, Pacht- und Mietverträgen,
- Schenkungs- und Übergabsverträgen,
- Darlehensverträge
- Vergleichen und außergerichtlichen Vereinbarungen,
- Eheverträge und Partnerschaftsverträge
- Erstellung von Testamenten, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten
- sonstigen schuldrechtlichen Verträgen des täglichen Lebens.
Ziel ist eine klare, verständliche und ausgewogene Vertragsgestaltung, die Ihre Interessen rechtlich absichert.
Beratung und Vertretung im Anlassfall
Kommt es zu Unstimmigkeiten oder Vertragsverletzungen, berate und vertrete ich Sie insbesondere bei:
- Durchsetzung vertraglicher Ansprüche,
- Abwehr unberechtigter Forderungen,
- Auslegung von Vertragsbestimmungen,
- außergerichtlicher Streitbeilegung,
- gerichtlichen Verfahren im Zusammenhang mit zivilrechtlichen Vertragsstreitigkeiten.
Dabei steht eine sachliche, strukturierte und wirtschaftlich sinnvolle Vorgehensweise im Vordergrund.
Familienrecht
Familienrechtliche Angelegenheiten betreffen zentrale Lebensbereiche und sind häufig mit persönlichen und emotionalen Herausforderungen verbunden. Gleichzeitig erfordern sie eine klare rechtliche Struktur und eine sachliche, vorausschauende Herangehensweise. Eine fundierte anwaltliche Beratung kann dazu beitragen, rechtliche Unsicherheiten zu reduzieren und tragfähige Lösungen zu finden.
Ich berate und vertrete Sie in sämtlichen Fragen des österreichischen Familienrechts – außergerichtlich ebenso wie vor Gericht – und unterstütze Sie dabei, Ihre rechtlichen Interessen sachlich, respektvoll und zielgerichtet wahrzunehmen.
Beratung und Vertretung im Familienrecht
Meine Leistungen im Familienrecht umfassen insbesondere:
- Beratung zu Trennung und Scheidung,
- Vertretung in einvernehmlichen und streitigen Scheidungsverfahren,
- Regelung von Obsorge, Kontaktrecht und Unterhalt,
- Beratung und Vertretung in Unterhaltsverfahren,
- Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der Ersparnisse,
- Durchsetzung und Abwehr familienrechtlicher Ansprüche.
Ziel ist es, rechtlich fundierte und praktikable Lösungen zu erarbeiten, die sowohl den rechtlichen Rahmen als auch die persönliche Situation der Beteiligten berücksichtigen.
Einvernehmliche Lösungen und gerichtliche Vertretung
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der außergerichtlichen Klärung familienrechtlicher Angelegenheiten, sofern dies sinnvoll und möglich ist. Einvernehmliche Lösungen können Zeit, Kosten und emotionale Belastungen reduzieren. Ist eine gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich, vertrete ich Ihre Interessen konsequent und strukturiert vor den zuständigen Gerichten.
Darüber hinaus berate und unterstütze ich Sie umfassend zu besonderen familienrechtlichen Fragestellungen, insbesondere:
- Eheverträgen und Partnerschaftsverträge und deren Anpassung an individuelle Lebenssituationen,
- Scheidungsfolgenvereinbarungen,
- rechtlicher Gestaltung und Absicherung von Lebensgemeinschaften,
- Obsorge-, Kontaktrechts- und Unterhaltsvereinbarungen,
- Regelungen für Patchwork-Familien,
- Beratung zu vermögensrechtlichen Auswirkungen familiärer Veränderungen.
Eine frühzeitige rechtliche Gestaltung schafft Klarheit, Sicherheit und Planungsspielraum.
Erbrecht
Erbrechtliche Angelegenheiten betreffen häufig persönliche und familiäre Lebensbereiche und sind nicht selten mit emotionalen Belastungen verbunden. Gleichzeitig sind sie rechtlich komplex und erfordern eine sorgfältige Planung sowie eine klare rechtliche Struktur. Eine fundierte anwaltliche Beratung kann wesentlich dazu beitragen, rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden und nachhaltige Lösungen zu schaffen.
Ich berate und vertrete Sie in sämtlichen Fragen des österreichischen Erbrechts – sowohl vorsorgend als auch im Anlassfall – und unterstütze Sie dabei, Ihre rechtlichen Interessen klar und rechtssicher umzusetzen.
Vorsorgende Beratung und Gestaltung
Im Rahmen der erbrechtlichen Vorsorge unterstütze ich Sie insbesondere bei:
- Erstellung und Prüfung von Testamenten und letztwilligen Verfügungen, Testamentsverwahrung
- Beratung zu gesetzlichen Erbfolgen und Pflichtteilsansprüchen,
- Gestaltung von Nachfolgeregelungen,
- rechtlicher Absicherung familiärer und wirtschaftlicher Interessen,
- Klärung erbrechtlicher Fragestellungen im Vorfeld.
Eine vorausschauende Gestaltung hilft, spätere Streitigkeiten zu vermeiden und den eigenen Willen rechtssicher umzusetzen.
Verlassenschaftsverfahren
Im Todesfall unterstütze ich Sie umfassend bei der Beratung, Vertretung und Durchführung von Verlassenschaftsverfahren. Ich begleite Sie durch das gesamte Verfahren und vertrete Ihre Interessen gegenüber Gericht, Notariat und anderen Beteiligten.
Meine Leistungen umfassen insbesondere:
- rechtliche Beratung im Zusammenhang mit dem Verlassenschaftsverfahren,
- Vertretung von Erben, Pflichtteilsberechtigten und sonstigen Beteiligten,
- Unterstützung bei Erbantrittserklärungen,
- Klärung von erbrechtlichen Ansprüchen im Verlassenschaftsverfahren,
- Begleitung bei der außergerichtlichen Einigung zwischen Beteiligten.
Ziel ist eine rechtlich klare, sachgerechte und möglichst konfliktarme Abwicklung.
Vertretung im Erbfall
Im Anlassfall berate und vertrete ich Sie unter anderem bei:
- Durchsetzung oder Abwehr von Erb- und Pflichtteilsansprüchen,
- Vertretung in Verlassenschaftsverfahren,
- Prüfung von Testamenten und letztwilligen Anordnungen,
- außergerichtlicher und gerichtlicher Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche,
- Klärung von Streitigkeiten zwischen Erben.
Ziel ist eine sachliche, strukturierte und möglichst konfliktarme Lösung.
Ärztehaftpflicht und Medizinrecht
Beratung und Vertretung von Ärzten, Patienten sowie Krankenanstalten in Haftungscausen, Behandlungsfehler,
Das Medizinrecht und die ärztliche Haftung stellen besonders anspruchsvolle Rechtsbereiche dar, in denen medizinische Sachverhalte und rechtliche Fragestellungen eng miteinander verbunden sind. Behandlungsverhältnisse, Aufklärungspflichten und Haftungsfragen erfordern eine sorgfältige rechtliche Prüfung sowie ein strukturiertes und sensibles Vorgehen.
Ich berate und vertrete Mandantinnen und Mandanten im Bereich der Ärztehaftpflicht und des Medizinrechts sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Ziel ist es, medizinische Sachverhalte rechtlich fundiert zu beurteilen und sachgerechte Lösungen zu erarbeiten.
Ärztehaftpflicht
Im Bereich der Ärztehaftpflicht unterstütze ich insbesondere bei:
- Prüfung von Haftungsfragen im Zusammenhang mit ärztlichen Behandlungen,
- Beurteilung von Aufklärungs- und Dokumentationspflichten,
- Geltendmachung oder Abwehr von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen,
- Kommunikation und Verhandlungen mit Haftpflichtversicherungen,
- Vertretung in außergerichtlichen und gerichtlichen Haftungsverfahren.
Dabei steht eine sachliche, objektive und lösungsorientierte Bearbeitung im Vordergrund.
Medizinrecht
Im Bereich des Medizinrechts berate und vertrete ich unter anderem zu:
- rechtlichen Fragen rund um das Behandlungsverhältnis,
- Rechten und Pflichten von Ärztinnen und Ärzten sowie Patientinnen und Patienten,
- Aufklärung, Einwilligung und Dokumentation,
- berufsrechtlichen Fragestellungen,
- behördlichen und verwaltungsrechtlichen Verfahren im medizinischen Umfeld.
Die Beratung erfolgt stets unter Berücksichtigung der medizinischen, rechtlichen und persönlichen Aspekte des jeweiligen Falls.
Als Einzelanwalt begleite ich Ihre Angelegenheit persönlich und lege großen Wert auf eine klare, verständliche Kommunikation sowie eine realistische Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Risiken. Ziel ist es, Ihre Interessen fachlich fundiert, effizient und mit dem notwendigen Augenmaß zu vertreten.
Versicherungsrecht
Ansprüche aus Ihrer Vermögensschaden- bzw Berufshaftpflichtversicherung, Haftungs- und Deckungsprozesse, Vertretung in Haftpflichtprozessen, Vertretung in versicherungsrechtlichen Streitfällen.
Das Versicherungsrecht regelt die Rechte und Pflichten von Versicherungsnehmern und Versicherungsunternehmen. Kommt es zu einem Schadenfall oder zu Meinungsverschiedenheiten über den Versicherungsschutz, sind die rechtlichen Fragestellungen oft komplex und für Betroffene schwer überschaubar. Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann entscheidend dazu beitragen, Ansprüche durchzusetzen oder unberechtigte Forderungen abzuwehren.
Ich berate und vertrete Sie im gesamten Bereich des Versicherungsrechts – außergerichtlich ebenso wie vor Gericht – und unterstütze Sie dabei, Ihre vertraglichen und gesetzlichen Rechte gegenüber Versicherungsunternehmen wahrzunehmen.
Beratung und Vertretung im Versicherungsrecht
Meine Leistungen umfassen insbesondere:
- Prüfung von Versicherungsverträgen und Versicherungsbedingungen,
- Beratung zum Umfang des Versicherungsschutzes,
- Unterstützung und Vertretung bei der Schadenabwicklung,
- Durchsetzung von Versicherungsleistungen,
- Abwehr unberechtigter Leistungsablehnungen oder Kürzungen,
- Vertretung in gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Versicherungen.
Dabei steht stets eine sachliche, strukturierte und lösungsorientierte Vorgehensweise im Vordergrund.
Gerade im Schadenfall ist es wichtig, Fristen einzuhalten, Unterlagen korrekt einzureichen und rechtliche Argumente klar darzulegen. Ich begleite Sie durch den gesamten Prozess – von der ersten Einschätzung bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche – und sorge dafür, dass Ihre Interessen konsequent vertreten werden.
Verwaltungsrecht und Verwaltungsstrafrecht
Das Verwaltungsrecht regelt das Verhältnis zwischen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen und staatlichen Behörden. Verwaltungsrechtliche Verfahren sind oft komplex, formalistisch und von kurzen Fristen geprägt. Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann entscheidend dazu beitragen, Nachteile zu vermeiden und Ihre Rechte effektiv wahrzunehmen.
Ich berate und vertrete Sie in sämtlichen Fragen des allgemeinen Verwaltungsrechts sowie des Verwaltungsstrafrechts – sowohl gegenüber Behörden als auch vor Verwaltungsgerichten.
Im Bereich des Verwaltungsrechts unterstütze ich Sie insbesondere bei:
- Verfahren vor Verwaltungsbehörden (z. B. Bezirksverwaltungsbehörden, Magistrate),
- Rechtsmittelverfahren gegen Bescheide (Beschwerden, Anträge, Stellungnahmen),
- Vertretung vor den Verwaltungsgerichten,
- Beratung im Zusammenhang mit behördlichen Genehmigungen und Auflagen,
- rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Verwaltungsakten und behördlichen Maßnahmen.
Ziel meiner Tätigkeit ist es, Ihre rechtlichen Interessen klar, strukturiert und effizient gegenüber der Behörde zu vertreten und praktikable Lösungen zu erarbeiten.
Verwaltungsstrafrecht
Das Verwaltungsstrafrecht betrifft Verfahren, in denen Verwaltungsübertretungen geahndet werden. Diese können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen betreffen und sind oft mit empfindlichen Geldstrafen oder weiteren Konsequenzen verbunden.
Ich unterstütze Sie unter anderem bei:
- Verteidigung in Verwaltungsstrafverfahren,
- Prüfung von Strafverfügungen und Straferkenntnissen,
- Einbringung von Einsprüchen und Beschwerden,
- Vertretung vor Verwaltungsgerichten,
- Beratung zu Verfahrensrechten, Strafausmaß und möglichen Folgen.
Eine rechtzeitige anwaltliche Begleitung kann wesentlich dazu beitragen, Verfahrensfehler aufzuzeigen, Strafen zu reduzieren oder Verfahren erfolgreich zu beenden.