Anna Pasteka

Anwaltstätigkeit

Wobei ich Ihnen konkret helfe

Die Kanzlei ist eine Allgemeinkanzlei und betreut prinzipiell ohne Ausschluss bestimmter Rechtsgebiete.

Hier finden Sie meine Schwerpunkte. Wenn Ihr Anliegen nicht exakt passt: melden – oft ist die Einordnung schneller als die Suche.

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern und ist durch laufende gesetzliche Änderungen sowie eine umfangreiche Judikatur geprägt. Arbeitsrechtliche Fragestellungen sind häufig mit wirtschaftlichen und persönlichen Auswirkungen verbunden. Eine fundierte rechtliche Beratung kann dazu beitragen, Konflikte frühzeitig zu klären und rechtliche Nachteile zu vermeiden.

Ich berate und vertrete Sie im gesamten Bereich des österreichischen Arbeitsrechts – außergerichtlich ebenso wie vor Gericht – und unterstütze Sie bei der Wahrung und Durchsetzung Ihrer arbeitsrechtlichen Interessen.

Beratung und rechtliche Gestaltung

Im Rahmen der vorsorgenden Beratung unterstütze ich Sie insbesondere bei:

Eine klare vertragliche Grundlage schafft Rechtssicherheit und kann spätere Streitigkeiten vermeiden.

Vertretung im Anlassfall

Im Anlassfall vertrete ich Sie insbesondere bei:

Ziel ist eine sachliche, strukturierte und wirtschaftlich sinnvolle Lösung unter Berücksichtigung der jeweiligen Interessenlage.

Wenn Sie insbesondere Fragen zu nachfolgenden Themen des Arbeitsrechts haben, sind Sie bei mir genau richtig:

  • Begründung und Beendigung von Dienstverhältnissen,
  • Überprüfung von Ansprüchen bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen,
  • Anfechten und Bekämpfen einer Kündigung oder Entlassung,
  • Arbeitsrecht für Arbeitgeber und für Arbeitnehmer,
  • Beratung zum gesamten Individual- und Kollektivarbeitsrecht,
  • Vertretung vor Gericht, der Gleichbehandlungskommission und den Schlichtungsstellen,
  • Arbeitszeitmodelle,
  • Datenschutz,
  • Versetzungen
  • Mutterschutz, Elternteilzeit und Elternkarenz, Familie und Beruf im Arbeitsrecht,
  • Betriebsratswahlen, Betriebsvereinbarungen und Rechtsstellung des Betriebsrats,
  • Sozialpläne,
  • Altersteilzeit, Bildungskarenz,
  • Ausbildungskosten, Arbeitsunfälle,
  • Behindertenschutz – Begünstigte behinderte Menschen,
  • Dienstzeugnisse,
  • Einvernehmliche Auflösungen,
  • Entgeltsysteme mit variablen Bestandteilen (Provisionen, etc),
  • Geringfügige Beschäftigung, Teilzeit, All-In, Geschäftsführerdienstverträge,
  • Konkurrenzverbote – Konkurrenzklausel,
  • Mobbing, Sexuelle Belästigung, Diskriminierung und Gleichbehandlung

Beamtendienstrecht und Vertragsbediensteten Dienstrecht

Das Beamtendienstrecht und das Vertragsbedienstetendienstrecht regeln die dienstrechtlichen Rechte und Pflichten von Bediensteten im öffentlichen Dienst. Diese Rechtsbereiche sind durch zahlreiche Sondervorschriften, formale Anforderungen und oft kurze Fristen geprägt. Eine fundierte rechtliche Beratung ist daher besonders wichtig, um dienstrechtliche Nachteile zu vermeiden und bestehende Ansprüche wirksam durchzusetzen.

Ich berate und vertrete Sie im Bereich des österreichischen Beamtendienstrechts sowie des Vertragsbedienstetendienstrechts und unterstütze Sie in allen Phasen des dienstrechtlichen Verfahrens – außergerichtlich ebenso wie vor den zuständigen Gerichten und Behörden.

Beratung und rechtliche Begleitung

Im Rahmen meiner Tätigkeit unterstütze ich Sie insbesondere bei:

Ziel ist eine klare rechtliche Einordnung und eine sachgerechte Vertretung Ihrer Interessen.

Vertretung im Anlassfall

Im Anlassfall vertrete ich Sie unter anderem bei:

Eine strukturierte und rechtlich fundierte Vorgehensweise ist dabei entscheidend.

Mietrecht

Das Mietrecht regelt die Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern und ist durch zahlreiche gesetzliche Sonderbestimmungen geprägt. Unterschiedliche Anwendungsbereiche, kurze Fristen und formale Anforderungen machen mietrechtliche Fragen oft komplex. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann wesentlich dazu beitragen, rechtliche Risiken zu vermeiden und bestehende Konflikte sachlich zu lösen.

Ich berate und vertrete Sie im gesamten Bereich des österreichischen Mietrechts – außergerichtlich ebenso wie vor Gericht – und unterstütze Sie dabei, Ihre rechtlichen Interessen klar und zielgerichtet wahrzunehmen.

Beratung und rechtliche Gestaltung

Im Rahmen der vorsorgenden Beratung unterstütze ich Sie insbesondere bei:

Eine sorgfältige vertragliche Gestaltung schafft Klarheit und kann spätere Streitigkeiten vermeiden.

Vertretung im Anlassfall

Im Anlassfall vertrete ich Sie insbesondere bei:

Ziel ist eine sachliche, strukturierte und wirtschaftlich sinnvolle Lösung unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen.

Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Wohnungseigentümern, der Eigentümergemeinschaft und der Hausverwaltung. Unterschiedliche Interessen, formale Anforderungen und komplexe gesetzliche Bestimmungen führen in der Praxis häufig zu rechtlichen Unsicherheiten. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann dazu beitragen, Konflikte zu vermeiden und klare rechtliche Verhältnisse zu schaffen.

Ich berate und vertrete Sie im gesamten Bereich des österreichischen Wohnungseigentumsrechts und unterstütze Sie sowohl bei der rechtlichen Gestaltung als auch bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen – außergerichtlich ebenso wie vor Gericht.

Beratung und rechtliche Begleitung

Im Bereich des Wohnungseigentumsrechts unterstütze ich Sie insbesondere bei:

Eine klare rechtliche Einordnung trägt wesentlich dazu bei, spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Vertretung im Anlassfall

Im Anlassfall vertrete ich Sie unter anderem bei:

Ziel ist eine sachliche, strukturierte und wirtschaftlich sinnvolle Lösung unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten.

Reiserecht

Das Reiserecht regelt die Rechte und Pflichten von Reisenden, Reiseveranstaltern und Beförderungsunternehmen. Verspätungen, Annullierungen, mangelhafte Unterkünfte oder Probleme bei Pauschalreisen führen häufig zu rechtlichen Unsicherheiten. Eine fundierte anwaltliche Beratung kann wesentlich dazu beitragen, berechtigte Ansprüche durchzusetzen oder unklare Sachverhalte rasch zu klären.

Ich berate und vertrete Sie im Bereich des österreichischen und europäischen Reiserechts und unterstütze Sie bei der Wahrung Ihrer Rechte – außergerichtlich ebenso wie vor Gericht.

Beratung und Vertretung im Reiserecht

Meine Leistungen im Reiserecht umfassen insbesondere:

Ziel ist eine sachliche, strukturierte und effiziente Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Vertragsrecht

Verträge bilden die rechtliche Grundlage vieler privater und unternehmerischer Beziehungen. Unklare oder unvollständige Regelungen können im Streitfall erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Nachteile mit sich bringen. Eine sorgfältige vertragliche Gestaltung sowie eine fundierte rechtliche Prüfung schaffen Klarheit, Rechtssicherheit und Planungssicherheit.

Ich berate und vertrete Sie im gesamten Bereich des österreichischen Vertragsrechts und unterstütze Sie sowohl bei der vorsorgenden Gestaltung als auch bei der Durchsetzung oder Abwehr vertraglicher Ansprüche.

Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung

Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der Erstellung, Prüfung und Überarbeitung zivilrechtlicher Verträge und Vereinbarungen. Dabei unterstütze ich Sie insbesondere bei:

Ziel ist eine klare, verständliche und ausgewogene Vertragsgestaltung, die Ihre Interessen rechtlich absichert.

Beratung und Vertretung im Anlassfall

Kommt es zu Unstimmigkeiten oder Vertragsverletzungen, berate und vertrete ich Sie insbesondere bei:

Dabei steht eine sachliche, strukturierte und wirtschaftlich sinnvolle Vorgehensweise im Vordergrund.

Familienrecht

Familienrechtliche Angelegenheiten betreffen zentrale Lebensbereiche und sind häufig mit persönlichen und emotionalen Herausforderungen verbunden. Gleichzeitig erfordern sie eine klare rechtliche Struktur und eine sachliche, vorausschauende Herangehensweise. Eine fundierte anwaltliche Beratung kann dazu beitragen, rechtliche Unsicherheiten zu reduzieren und tragfähige Lösungen zu finden.

Ich berate und vertrete Sie in sämtlichen Fragen des österreichischen Familienrechts – außergerichtlich ebenso wie vor Gericht – und unterstütze Sie dabei, Ihre rechtlichen Interessen sachlich, respektvoll und zielgerichtet wahrzunehmen.

Beratung und Vertretung im Familienrecht

Meine Leistungen im Familienrecht umfassen insbesondere:

Ziel ist es, rechtlich fundierte und praktikable Lösungen zu erarbeiten, die sowohl den rechtlichen Rahmen als auch die persönliche Situation der Beteiligten berücksichtigen.

Einvernehmliche Lösungen und gerichtliche Vertretung

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der außergerichtlichen Klärung familienrechtlicher Angelegenheiten, sofern dies sinnvoll und möglich ist. Einvernehmliche Lösungen können Zeit, Kosten und emotionale Belastungen reduzieren. Ist eine gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich, vertrete ich Ihre Interessen konsequent und strukturiert vor den zuständigen Gerichten.

Darüber hinaus berate und unterstütze ich Sie umfassend zu besonderen familienrechtlichen Fragestellungen, insbesondere:

Eine frühzeitige rechtliche Gestaltung schafft Klarheit, Sicherheit und Planungsspielraum.

Erbrecht

Erbrechtliche Angelegenheiten betreffen häufig persönliche und familiäre Lebensbereiche und sind nicht selten mit emotionalen Belastungen verbunden. Gleichzeitig sind sie rechtlich komplex und erfordern eine sorgfältige Planung sowie eine klare rechtliche Struktur. Eine fundierte anwaltliche Beratung kann wesentlich dazu beitragen, rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden und nachhaltige Lösungen zu schaffen.

Ich berate und vertrete Sie in sämtlichen Fragen des österreichischen Erbrechts – sowohl vorsorgend als auch im Anlassfall – und unterstütze Sie dabei, Ihre rechtlichen Interessen klar und rechtssicher umzusetzen.

Vorsorgende Beratung und Gestaltung

Im Rahmen der erbrechtlichen Vorsorge unterstütze ich Sie insbesondere bei:

Eine vorausschauende Gestaltung hilft, spätere Streitigkeiten zu vermeiden und den eigenen Willen rechtssicher umzusetzen.

Verlassenschaftsverfahren

Im Todesfall unterstütze ich Sie umfassend bei der Beratung, Vertretung und Durchführung von Verlassenschaftsverfahren. Ich begleite Sie durch das gesamte Verfahren und vertrete Ihre Interessen gegenüber Gericht, Notariat und anderen Beteiligten.

Meine Leistungen umfassen insbesondere:

Ziel ist eine rechtlich klare, sachgerechte und möglichst konfliktarme Abwicklung.

Vertretung im Erbfall

Im Anlassfall berate und vertrete ich Sie unter anderem bei:

Ziel ist eine sachliche, strukturierte und möglichst konfliktarme Lösung.

Ärztehaftpflicht und Medizinrecht

Beratung und Vertretung von Ärzten, Patienten sowie Krankenanstalten in Haftungscausen, Behandlungsfehler,

Das Medizinrecht und die ärztliche Haftung stellen besonders anspruchsvolle Rechtsbereiche dar, in denen medizinische Sachverhalte und rechtliche Fragestellungen eng miteinander verbunden sind. Behandlungsverhältnisse, Aufklärungspflichten und Haftungsfragen erfordern eine sorgfältige rechtliche Prüfung sowie ein strukturiertes und sensibles Vorgehen.

Ich berate und vertrete Mandantinnen und Mandanten im Bereich der Ärztehaftpflicht und des Medizinrechts sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Ziel ist es, medizinische Sachverhalte rechtlich fundiert zu beurteilen und sachgerechte Lösungen zu erarbeiten.

Ärztehaftpflicht

Im Bereich der Ärztehaftpflicht unterstütze ich insbesondere bei:

Dabei steht eine sachliche, objektive und lösungsorientierte Bearbeitung im Vordergrund.

Medizinrecht

Im Bereich des Medizinrechts berate und vertrete ich unter anderem zu:

Die Beratung erfolgt stets unter Berücksichtigung der medizinischen, rechtlichen und persönlichen Aspekte des jeweiligen Falls.

Als Einzelanwalt begleite ich Ihre Angelegenheit persönlich und lege großen Wert auf eine klare, verständliche Kommunikation sowie eine realistische Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Risiken. Ziel ist es, Ihre Interessen fachlich fundiert, effizient und mit dem notwendigen Augenmaß zu vertreten.

Versicherungsrecht

Ansprüche aus Ihrer Vermögensschaden- bzw Berufshaftpflichtversicherung, Haftungs- und Deckungsprozesse, Vertretung in Haftpflichtprozessen, Vertretung in versicherungsrechtlichen Streitfällen. 

Das Versicherungsrecht regelt die Rechte und Pflichten von Versicherungsnehmern und Versicherungsunternehmen. Kommt es zu einem Schadenfall oder zu Meinungsverschiedenheiten über den Versicherungsschutz, sind die rechtlichen Fragestellungen oft komplex und für Betroffene schwer überschaubar. Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann entscheidend dazu beitragen, Ansprüche durchzusetzen oder unberechtigte Forderungen abzuwehren.

Ich berate und vertrete Sie im gesamten Bereich des Versicherungsrechts – außergerichtlich ebenso wie vor Gericht – und unterstütze Sie dabei, Ihre vertraglichen und gesetzlichen Rechte gegenüber Versicherungsunternehmen wahrzunehmen.

Beratung und Vertretung im Versicherungsrecht

Meine Leistungen umfassen insbesondere:

Dabei steht stets eine sachliche, strukturierte und lösungsorientierte Vorgehensweise im Vordergrund.

Gerade im Schadenfall ist es wichtig, Fristen einzuhalten, Unterlagen korrekt einzureichen und rechtliche Argumente klar darzulegen. Ich begleite Sie durch den gesamten Prozess – von der ersten Einschätzung bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche – und sorge dafür, dass Ihre Interessen konsequent vertreten werden.

Verwaltungsrecht und Verwaltungsstrafrecht

Das Verwaltungsrecht regelt das Verhältnis zwischen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen und staatlichen Behörden. Verwaltungsrechtliche Verfahren sind oft komplex, formalistisch und von kurzen Fristen geprägt. Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann entscheidend dazu beitragen, Nachteile zu vermeiden und Ihre Rechte effektiv wahrzunehmen.

Ich berate und vertrete Sie in sämtlichen Fragen des allgemeinen Verwaltungsrechts sowie des Verwaltungsstrafrechts – sowohl gegenüber Behörden als auch vor Verwaltungsgerichten.

Im Bereich des Verwaltungsrechts unterstütze ich Sie insbesondere bei:

Ziel meiner Tätigkeit ist es, Ihre rechtlichen Interessen klar, strukturiert und effizient gegenüber der Behörde zu vertreten und praktikable Lösungen zu erarbeiten.

Verwaltungsstrafrecht

Das Verwaltungsstrafrecht betrifft Verfahren, in denen Verwaltungsübertretungen geahndet werden. Diese können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen betreffen und sind oft mit empfindlichen Geldstrafen oder weiteren Konsequenzen verbunden.

Ich unterstütze Sie unter anderem bei:

Eine rechtzeitige anwaltliche Begleitung kann wesentlich dazu beitragen, Verfahrensfehler aufzuzeigen, Strafen zu reduzieren oder Verfahren erfolgreich zu beenden.

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