Anna Pasteka

Selbstständig in Österreich: 5 rechtliche Fehler, die Freelancer teuer zu stehen kommen

Österreich erlebt einen Freelancer-Boom. Immer mehr Menschen entscheiden sich bewusst für die Selbstständigkeit — als IT-Berater, Grafikdesigner, Texter, Übersetzer oder Unternehmensberater. Die Freiheit ist real. Die rechtlichen Fallstricke leider auch.

Das Tückische: Die meisten Fehler passieren nicht aus Unwissenheit, sondern aus falsch verstandener Gelassenheit. Man denkt, „das wird schon passen” — bis der erste Konflikt mit einem Auftraggeber entsteht. Dann zeigt sich schnell, wie teuer ein fehlender Vertrag oder ein falsch gewählter Unternehmensname wirklich sein kann.

Als Rechtsanwältin in Mödling begleite ich regelmäßig Selbstständige und Kleinstunternehmer, die mit einem dieser fünf Fehler zu mir kommen. Dieser Beitrag soll helfen, sie von vornherein zu vermeiden.


Fehler 1: Ohne schriftlichen Vertrag arbeiten

Der häufigste und folgenreichste Fehler. Viele Freelancer starten Projekte auf Basis eines kurzen E-Mail-Austauschs, einer mündlichen Absprache oder — noch schlimmer — eines Handschlags. Solange alles gut geht, fällt das nicht auf. Sobald etwas schiefläuft, hat man ein ernstes Problem.

Was passiert ohne klaren Vertrag?

  • Der Auftraggeber behauptet, ein anderes Leistungsumfang vereinbart zu haben.
  • Zahlungsfristen sind unklar — und werden schlicht nicht eingehalten.
  • Es gibt keine Regelung für Nachbesserungen, Änderungswünsche oder Projektabbruch.
  • Urheberrechtliche Nutzungsrechte bleiben ungeklärt.

Ein schriftlicher Werkvertrag muss keine 30-seitige Kanzleiarbeit sein. Schon ein strukturiertes, einseitiges Dokument, das Leistungsumfang, Vergütung, Zahlungsziel, Übergabemodalitäten und Haftungsausschlüsse klar regelt, kann im Streitfall entscheidend sein.

Mein Rat: Lassen Sie zumindest einmal einen Muster-Werkvertrag durch eine Anwältin prüfen und passen Sie ihn auf Ihre Tätigkeit an. Dieser Einmalaufwand schützt Sie dauerhaft.


Fehler 2: Scheinselbstständigkeit unterschätzen

Österreich kennt — wie Deutschland — das Konzept der Scheinselbstständigkeit. Das bedeutet: Man ist formal als Freiberufler tätig, faktisch aber wie ein Angestellter eingebunden. Die Folgen können gravierende steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen haben — sowohl für den Auftragnehmer als auch für den Auftraggeber.

Typische Warnsignale für Scheinselbstständigkeit:

  • Sie arbeiten ausschließlich oder überwiegend für einen einzigen Auftraggeber.
  • Sie sind in dessen Betriebsabläufe eingebunden (fixe Arbeitszeiten, Büropflicht).
  • Sie verwenden die Infrastruktur des Auftraggebers (Computer, Räume, Software).
  • Sie haben keine eigenen Kunden, keine eigene Unternehmensstruktur.

Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) sowie die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) prüfen solche Verhältnisse zunehmend genauer. Eine nachträgliche Umqualifizierung bedeutet Nachzahlungen von Abgaben, mögliche Strafen und rückwirkende Ansprüche aus dem Angestelltenrecht.

Mein Rat: Wenn Sie langfristig für einen Hauptauftraggeber tätig sind, sollte das Vertragsverhältnis rechtlich klar gestaltet sein — mit ausdrücklicher Regelung der Eigenverantwortlichkeit, mehreren aktiven Auftraggebern und transparenter Abgrenzung zum Dienstverhältnis.


Fehler 3: Kein Impressum und keine AGB für die eigene Website

Viele Freelancer haben eine eigene Website — und viele davon verstoßen damit unwissentlich gegen österreichisches Recht. Das ECG (E-Commerce-Gesetz) verpflichtet jeden, der online Leistungen anbietet, zu einem vollständigen Impressum. Fehlen Name, Anschrift, Gewerbe oder UID-Nummer, drohen Abmahnungen.

Noch kritischer wird es bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Ohne AGB gelten gesetzliche Standardregelungen — die oft zulasten des Unternehmers gehen. Themen wie Haftungsbeschränkung, Eigentumsvorbehalt, Rücktrittsrechte und Gerichtsstand sind ohne eigene AGB schlicht nicht geregelt.

Für Freelancer, die internationale Kunden haben, kommt noch das Datenschutzrecht hinzu. Eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung ist keine Option, sondern Pflicht — auch wenn man nur ein simples Kontaktformular auf der Website betreibt.

Mein Rat: Investieren Sie einmalig in eine rechtssichere Website-Grundlage. Impressum, AGB und Datenschutzerklärung sind keine Bürokratie — sie sind Ihr Schutzschild gegenüber Mitbewerbern, Abmahnern und Behörden.


Fehler 4: Den Unternehmensnamen nicht auf Verwechslungsgefahr prüfen

Sie haben nach wochenlangem Überlegen den perfekten Namen für Ihre Freelance-Marke gefunden. Domains kaufen, Social-Media-Profile anlegen, Visitenkarten drucken — und dann kommt ein Brief von einem Anwalt, der im Namen eines gleichnamigen Unternehmens Unterlassung fordert.

Das ist kein Einzelfall. In Österreich sind Marken- und Firmennamensrechte gut geschützt. Ähnliche oder identische Namen können zu zivilrechtlichen Unterlassungsklagen und Schadensersatzforderungen führen — auch dann, wenn die andere Firma in einer anderen Branche tätig ist, sofern Verwechslungsgefahr besteht.

Bevor Sie einen Namen offiziell verwenden, sollten Sie prüfen:

  • Ist der Name im österreichischen Firmenbuch bereits eingetragen?
  • Gibt es ähnliche Marken im Österreichischen Patentamt (ÖPA)?
  • Wie viele bestehende Unternehmen tragen ähnliche Namen in Ihrer Branche?

Für eine erste Einschätzung, wie verbreitet oder ähnlich ein Name im Markt ist, können Tools wie ein Name-Ähnlichkeits-Checker eine nützliche Orientierung bieten — bevor man in die kostenpflichtige Markenrecherche geht. Für die rechtssichere Prüfung brauchen Sie anschließend trotzdem eine anwaltliche Markenrecherche.

Mein Rat: Prüfen Sie jeden geplanten Unternehmens- oder Markennamen vor der Verwendung — zuerst grob online, dann gründlich über das ÖPA und das Firmenbuch.


Fehler 5: Zahlungsmanagement und Mahnwesen vernachlässigen

Spät oder gar nicht zahlende Auftraggeber sind die häufigste Beschwerde von Freelancern. Und doch fehlt in vielen Freelance-Verträgen eine klare Fälligkeitsregelung. Was dann folgt: Zahlungserinnerungen per E-Mail, höfliche Nachfragen, irgendwann Frustration.

Das österreichische Recht gibt Freiberuflern deutlich stärkere Werkzeuge, als viele glauben:

  • Gesetzliche Verzugszinsen stehen ab dem ersten Tag des Zahlungsverzugs zu (§ 456 UGB — 9,2 % über dem Basiszinssatz im unternehmerischen Verkehr).
  • Mahnspesen können pauschal geltend gemacht werden.
  • Gerichtliche Mahnklage — bei Forderungen unter 75.000 Euro im Bezirksgericht möglich, oft ohne persönlichen Termin.

Das Mahnverfahren in Österreich ist schneller und günstiger als viele vermuten. Wer seinen Anspruch dokumentiert — mit Vertrag, Rechnung, Mahnschreiben — hat in der Regel gute Karten.

Gerade wenn Sie viele Online-Plattformen und Projektmanagement-Tools nutzen, um mit Auftraggebern zu kommunizieren, empfiehlt es sich übrigens, für Testregistrierungen oder kurze Projektplattform-Zugänge eine temporäre E-Mail-Adresse zu verwenden — so bleibt Ihr eigentlicher Geschäfts-Posteingang frei von Werbe-E-Mails und Benachrichtigungsfluten, und Sie behalten den Überblick über wirklich relevante Kommunikation.

Mein Rat: Legen Sie von Anfang an klare Zahlungsfristen im Vertrag fest. Führen Sie ein einfaches Mahnprotokoll. Und scheuen Sie sich nicht, rechtliche Schritte einzuleiten — das Mahnverfahren ist in Österreich kein Ultima Ratio, sondern ein alltägliches Instrument.


Fazit: Recht ist kein Luxus für Großunternehmen

Selbstständigkeit bedeutet Freiheit — aber auch Eigenverantwortung. Die gute Nachricht: Die meisten rechtlichen Risiken für Freelancer lassen sich mit wenig Aufwand und einmaliger anwaltlicher Begleitung deutlich reduzieren.

Sie müssen kein Jurist sein, um rechtlich sicher aufgestellt zu sein. Sie brauchen nur die richtigen Werkzeuge an der Hand — und manchmal jemanden, der Ihnen klar erklärt, was die Optionen sind.

Wenn Sie Fragen zu Ihrer Selbstständigkeit, zu Vertragsgestaltung oder zum Mahnwesen haben, stehe ich Ihnen gerne für eine Erstberatung zur Verfügung — ob persönlich in Mödling, telefonisch oder online.

 

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