Anna Pasteka

Honorar

Was Sie von mir bekommen

Juristische Arbeit braucht Klarheit – auch bei Kosten.

Sie sollen von Beginn an wissen, womit Sie rechnen können – das Anwaltshonorar darf kein Überraschungsfaktor sein. Auch wenn anwaltliche Leistungen häufig als teuer wahrgenommen werden, sind meine Mandanten über die Höhe meiner Honorare in der Praxis meist positiv überrascht.

Lassen Sie sich daher nicht von dem Vorurteil hoher Anwaltskosten davon abhalten, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen – idealerweise bereits im Vorfeld. Die Kosten von Fehlern oder Nachteilen, die durch rechtzeitige Beratung vermieden werden können, übersteigen das anfallende Honorar in der Regel deutlich, da sich Probleme im Nachhinein oft nur mit unverhältnismäßigem Aufwand beheben lassen.

Honorarvereinbarung

Prinzipiell berechne ich mein Honorar auf Grundlage des „üblichen“ Rechtsanwaltstarifgesetzes (RATG) in Kombination mit den Allgemeinen Honorarkriterien (AHK).

Für Leistungen, deren Umfang und Aufwand im Voraus verlässlich eingeschätzt werden kann, biete ich Pauschalhonorare an. Dies bei klar umrissenen Leistungen, wie beispielsweise Überprüfung von Verträgen, Kaufvertragsdurchführung und treuhändige Abwicklung, Erstellen von Verträgen und Vereinbarungen, außergerichtliches Einschreiten in der Geltendmachung oder Abwehr von Forderungen und Ansprüchen

Je nach Art der Angelegenheit erfolgt die Verrechnung auf Basis:

Welche Abrechnungsform zur Anwendung kommt, wird im Vorfeld individuell vereinbart.

Abrechnung nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG)

In bestimmten Fällen – insbesondere bei gerichtlichen Verfahren – kann die Honorierung auf Grundlage des Rechtsanwaltstarifgesetzes (RATG) in Verbindung mit den Allgemeinen Honorarkriterien (AHK) erfolgen. Maßgeblich sind hierbei unter anderem der Streitwert sowie Art und Umfang der anwaltlichen Tätigkeit.

Pauschalhonorar

Für bestimmte Leistungen, deren Umfang im Vorhinein gut abschätzbar ist (z. B. Vertragsprüfungen, Vertragserstellungen oder rechtliche Stellungnahmen, überschaubares außergerichtliches Einschreiten), kann ein Fixpreis vereinbart werden. Dies bietet Ihnen klare Kostentransparenz.

Stundensatz / Zeithonorar

Beim Zeithonorar richtet sich die Abrechnung nach dem tatsächlichen Zeitaufwand. Der vereinbarte Stundensatz umfasst sämtliche anwaltlichen Tätigkeiten wie Beratung, Telefonate und Besprechungen, Schriftverkehr, Vertragsgestaltung und Vertretung.

Der Stundensatz wird im Vorfeld festgelegt, die Abrechnung erfolgt transparent und nachvollziehbar.

Erst- und Rechtsberatung inkl. Strategiegespräch:

Und noch etwas: Kostenlose Einführungsgespräche von wenigen Minuten biete ich normalerweise nicht an, weil ich mir Zeit für Sie, Ihren ‚Fall’ und Ihre Fragen nehmen möchte und es dann in der Mehrzahl der Fälle mindestens eine Stunde dauert, bis ich mir einen Überblick verschaffen kann. Ich halte es daher für eine unnötige Zeitverschwendung, mit Ihnen ein kostenloses Einführungsgespräch zu vereinbaren, bei dem ich Sie hauptsächlich auf ein kostenpflichtiges und längeres Folgegespräch vertröste. Daher verrechne ich für ein Einführungsgespräch und daraus resultierende Arbeiten mit einem Zeitaufwand von maximal einer Stunde ein pauschaliertes Honorar von € 300,00 brutto. In diesem Termin klären wir Ihre rechtliche Situation, mögliche Vorgehensweisen sowie die voraussichtlichen Kosten einer weiteren Vertretung.

Dauer: in etwa 1 Stunde,

Gesamt: EUR 300,00 brutto,

Inhalt:  Ihr Anliegen, Problem besprechen, Vorabinformationen einholen, Optionen und Risiken erörtern, weiteres Vorgehen abstimmen und Strategie entwickeln.

Kostenklarheit

Vor Übernahme Ihres Mandats informiere ich Sie umfassend über die zu erwartenden Kosten. Ziel ist eine klare, nachvollziehbare und faire Honorargestaltung ohne Überraschungen.

Barauslagen und Umsatzsteuer

Zum Honorar kommen gegebenenfalls Barauslagen (z. B. Gerichtsgebühren, Abfragen aus Registern, Sachverständigenkosten, Porto- und Kopierkosten) hinzu.
Alle Honorare verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

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